14 Erzeugerländer
Ein Wein, der in Deidesheim, in Bordeaux oder in Mělník in Verkehr gebracht wird, unterliegt derselben Verordnung (EU) 2021/2117. Doch die Behörde, die das Etikett prüft, die Sprache, die sie verlangt, und die Angaben, die ihr nationales Recht zusätzlich auf die Flasche schreibt, wechseln an jeder Grenze. Das erwartet Sie zu Hause — und bei Ihren Importeuren.
Diese vier Regeln gelten in allen 27 Mitgliedstaaten gleich. Sie sind nicht verhandelbar, und kein nationales Recht kann sie lockern.
ICQRF-Code auf der Kapsel, und Umweltkennzeichnung der Verpackung, die per QR digital erfolgen darf.Seite verfasst auf Italienisch
Schwangerschafts-Piktogramm Pflicht; die Sortierkennzeichnung gilt dagegen nicht für die Glasflasche.Seite verfasst auf Französisch
Kontrolle verteilt auf AICA, autonome Gemeinschaften und die Consejos Reguladores der Herkunftsbezeichnungen.Seite verfasst auf Spanisch
Amtliche Prüfungsnummer bei Qualitätswein, Kontrolle durch die Weinüberwachung der Länder.Seite verfasst auf Deutsch
Etiketten werden vor dem Inverkehrbringen im SIVV hinterlegt; das IVV weist jährlich Hunderte zurück.Seite verfasst auf Portugiesisch
Die ONVPV bietet in ihrer B2B-Anwendung einen kostenlosen QR-Code am Zertifizierungszeichen an.Seite verfasst auf Rumänisch
Kontrolle durch das Landwirtschaftsministerium und seine regionalen Direktionen.Seite verfasst auf Griechisch
Staatliche Prüfnummer und Banderole; die Bundeskellereiinspektion veröffentlicht einen eigenen E-Label-Leitfaden.Seite verfasst auf Deutsch
Kostenloses staatliches System winelabel.hu, getragen von Ministerium, NÉBIH und Weinbauregionen-Rat.Seite verfasst auf Ungarisch
Exekutivagentur für Rebe und Wein; Pflicht ab dem Jahrgang 2024 angewandt.Seite verfasst auf Bulgarisch
Landwirtschaftsministerium; das E-Label darf keine anderen als die vorgeschriebenen Angaben enthalten.Seite verfasst auf Kroatisch
Die SZPI hat eine Stellungnahme zum Jahrgang 2023 veröffentlicht: Stroh-, Eis- und Schaumweine zuerst.Seite verfasst auf Tschechisch
Amtlicher Hinweis: Das E-Label verweist weder auf die Website des Weinguts noch auf Werbung.Seite verfasst auf Slowenisch
Die ŠVPS wendet die Verordnung an; GS1 empfiehlt eine QR-Kantenlänge von mindestens 11,49 mm.Seite verfasst auf Slowakisch
Die vierzehn Länder oben decken den Großteil der europäischen Erzeugung ab. Der regulatorische Sockel gilt jedoch in allen 27 Mitgliedstaaten: Ihr E-Label ist konform, wo immer Sie verkaufen, und wird in den 24 Amtssprachen der Union gelesen.
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