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Nationale Regelung

Das elektronische Weinetikett in Österreich

Österreich hat früh und deutlich Stellung bezogen: Die Bundeskellereiinspektion hat einen eigenen Leitfaden zu Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration veröffentlicht, samt der Frage, was neben dem QR-Code stehen muss. Dazu kommen zwei Klassiker des österreichischen Weinrechts, die kein E-Label ersetzt: staatliche Prüfnummer und Banderole.

Auf einen Blick

Wer kontrolliert
Die Bundeskellereiinspektion
Etikettensprache
Deutsch verpflichtend; weitere Sprachen dürfen hinzukommen
Seit wann
8. Dezember 2023 für alle neu etikettierten Weine
Bleibt gedruckt
Allergene, Brennwert, staatliche Prüfnummer, Banderole

Der Hinweis neben dem QR-Code

Die Bundeskellereiinspektion formuliert es unmissverständlich: In unmittelbarer Nähe des QR-Codes muss angegeben sein, welche Informationen er enthält. Zulässig sind etwa « Zutaten », « Nährwerte » oder « Zutaten und Nährwerte ».

  • Ein QR-Code ohne begleitenden Hinweis macht die Flasche nicht konform.
  • Der Code gehört ins selbe Sichtfeld wie die übrigen Pflichtangaben.
  • Eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben, solange der Zugang leicht und unmittelbar bleibt.

Was am Etikett bleiben muss

Ausgelagert werden dürfen ausschließlich das vollständige Zutatenverzeichnis und die vollständige Nährwertdeklaration. Alles andere bleibt gedruckt.

  • Allergene — beim Wein die Sulfite, gegebenenfalls Milch- und Eiprodukte — bleiben am Etikett.
  • Der Brennwert bleibt am Etikett; das Symbol « E » mit kJ und kcal je 100 ml ist zulässig.
  • Dazu Bezeichnung, Alkoholgehalt, Nennfüllmenge, Herkunft, Abfüller und Los-Kennzeichnung.

Staatliche Prüfnummer und Banderole

Österreichischer Qualitätswein, DAC-Wein und Prädikatswein werden doppelt geprüft: weinchemische Analyse im zertifizierten Labor, dann amtliche Kost durch eine geschulte Kostkommission. Erst danach gibt es die staatliche Prüfnummer, die am Rückenetikett steht.

  • Die Nummer auf der Banderole ist nicht die staatliche Prüfnummer — sie bezeichnet den Banderolenhersteller. Die Verwechslung ist verbreitet.
  • Beide Angaben sind vom E-Label völlig unberührt: Sie bleiben Pflicht am gedruckten Etikett.

Deutsch — auch hinter dem QR-Code

Für den österreichischen Markt müssen die Verbraucherinformationen auf Deutsch verfügbar sein, gedruckt wie elektronisch. Wer exportiert, braucht zusätzlich die Sprache des Ziellandes: Dieselbe Flasche, gescannt in Warschau, sollte auf Polnisch antworten.

Die Kontrollbehörde

Die Bundeskellereiinspektion überwacht die Einhaltung des Weingesetzes in Österreich, von der Kellerbuchführung bis zur Kennzeichnung, und veröffentlicht ihre Leitfäden selbst — darunter jenen zu Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration.

Bundeskellereiinspektion

Bundeskellereiinspektion (BMLUK)

Zur Bundeskellereiinspektion

Was E-Label für ein österreichisches Weingut übernimmt

Die erzeugte Seite entspricht dem, was der Leitfaden verlangt: Zutatenverzeichnis mit fett gesetzten Allergenen und ihrer Funktionsklasse, Nährwerttabelle in der Reihenfolge des Anhangs XV — und sonst nichts.

  • Der QR-Code kommt druckfertig als PNG und SVG, mit gesetzter Kopfzeile « Ingredients & Nutrition ».
  • Die Seite existiert auf Deutsch und in den 23 weiteren Amtssprachen der Union.
  • Keine Cookies, kein Tracking, kein Link auf Ihre Website: konform zu Artikel 119(5).
  • Ein Wert ändert sich? Sie korrigieren ihn online, der gedruckte QR-Code bleibt gültig.

Häufige Fragen

Was genau muss neben dem QR-Code stehen?

Ein Hinweis darauf, welche Informationen der Code enthält — etwa « Zutaten », « Nährwerte » oder « Zutaten und Nährwerte ». Entscheidend ist, dass die Konsumentin vor dem Scannen weiß, worum es geht; ein unkommentierter Code erfüllt die Anforderung nicht.

Ist die Nummer auf der Banderole meine staatliche Prüfnummer?

Nein. Die in der Banderole eingedruckte Nummer betrifft den Banderolenhersteller. Die staatliche Prüfnummer ist eine eigene Buchstaben-Zahlen-Kombination am Rückenetikett, die erst nach Analyse und amtlicher Kost vergeben wird.

Muss ich neu drucken, wenn sich ein Nährwert ändert?

Nein. Der QR-Code enthält eine feste Adresse: Sie ändern die Seite online, die bereits etikettierten Flaschen bleiben konform. Nur die Adresse selbst darf sich nie ändern — E-Label hält sie fest.

Diese Seite gibt den Rechtsstand zum genannten Datum wieder und dient der Information. Sie ist keine Rechtsberatung: Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Bundeskellereiinspektion oder an Ihren Verband.

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