Der Hinweis neben dem QR-Code
Die Bundeskellereiinspektion formuliert es unmissverständlich: In unmittelbarer Nähe des QR-Codes muss angegeben sein, welche Informationen er enthält. Zulässig sind etwa « Zutaten », « Nährwerte » oder « Zutaten und Nährwerte ».
- Ein QR-Code ohne begleitenden Hinweis macht die Flasche nicht konform.
- Der Code gehört ins selbe Sichtfeld wie die übrigen Pflichtangaben.
- Eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben, solange der Zugang leicht und unmittelbar bleibt.
